
Katja Rathje-Hoffmann MdL
Eine Forderung aus dem „Friesenhof Untersuchungsausschuss“ war, dass Kinder
und Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen gehört werden müssen, um Ihre Rechte
wahrzunehmen und sich in eigener Sache Gehör verschaffen können müssen.
Mit einem eigenen Recht auf Beteiligung.
Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe werden oft als relativ abgeschottete
Systeme wahrgenommen, in die Außenstehende nur wenig oder kaum Einblick
haben.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass Interessenvertretungen auf Probleme und
andere Belange der Kinder und Jugendlichen aufmerksam machen.
Dazu fehlte bislang die Rechtsgrundlage im SGB VIII. Durch den neu eingeführten
Paragraphen 4a wurde nun eine Rechtsgrundlage für selbst organisierte
Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung geschaffen.
Dieses ist die erforderliche Basis, um Landesweite Interessenvertretungen für Kinder
und Jugendliche, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien leben,
einzurichten.
Dazu brauchen wir eine neu zu schaffende, gesetzliche Grundlage auf Landesebene
im Rahmen der Regelungen des Jugendförderungsgesetzes.
Wir sollten dieses Recht auch möglichst rasch umsetzen, denn in Schleswig-Holstein
leben überdurchschnittlich viele junge Menschen in Heimen der stationären
Jugendhilfe, die darauf warten, ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen, sich in
ihrem Schutz zu stärken und um sich zu vernetzen.
Sie alle sind Experten und Expertinnen in eigener Sache, die nun eine Rechtsgrundlage haben werden, sich einzumischen und aktiv zu beteiligen.
Ziel ist eine landesweite Interessenvertretung für die rund 6.500 Kinder und
Jugendliche in Eirichtungen der stationären Jugendhilfe.
Deswegen ist es wichtig für uns, so eine Vertretung zu schaffen, wie es sie auch
bereits in NRW, Bayern, Brandenburg, Hessen und nun auch in Rheinland-Pfalz gibt.
Es ist sinnvoll, die in den anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen und
Modelle aufzugreifen, um so einen guten Start auch hier bei uns zu ermöglichen.
Enorm wichtig ist, dass es eine hohe Akzeptanz bei den Kindern und Jugendlichen
und natürlich auch bei den öffentlichen Stellen gibt.
Deswegen ist es angebracht, so ein neues Gremium nicht unmittelbar beim Land
anzusiedeln und zumindest bei der Organisation und Begleitung der Selbstvertretung
auch die Freien Träger einzubinden.
Die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen für diese notwendigen
Beteiligungsform von Kindern und Jugendlichen müssen bereitgestellt und finanziert
werden.