Der kommunale Entscheidungsprozess
In jeder Gemeindevertreter- oder Ausschuss-Sitzung können Vorlagen von der Verwaltung (über den Bürgermeister) und Anträge von den Fraktionen eingereicht werden.
Ob ein Antrag zur weiteren Beratung in einen der Ausschüsse gegeben oder direkt darüber abgestimmt wird, wird zunächst in der Gemeindevertretung entschieden. Daher kommt der Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertreter-Sitzung.
Sofern ein Antrag zur Beratung in einen Ausschuss verwiesen wird, nimmt der jeweilige Ausschussvorsitzende das Thema auf die Tagesordnung in einer der nächsten Sitzungen.
Gemäß den Satzungen der Gemeinde Tangstedt sind gewisse Fristen für die Einladung zu einer Sitzung einzuhalten.
Die Einladung besteht aus einer Tagesordnung und den Vorlagen und/oder Anträgen, über die in der Sitzung beraten und ggf. abgestimmt werden soll.
Die Tagesordnung wird im Internet und in den Schaukästen der Gemeinde veröffentlicht.
Außerdem werden sämtliche Ausschuss-Mitglieder und Gemeindevertreter schriftlich und ggf. auch per eMail informiert.
Die Fraktionen haben in ihren Fraktionssitzungen (welche in der Regel einmal in der Woche montags stattfinden) die Möglichkeit über die Vorlagen und Anträge zu beraten.
In der Ausschuss-Sitzung beraten alle Ausschuss-Mitglieder über die Vorlagen/Anträge und es wird ggf. über eine Empfehlung für die Gemeindevertretung abgestimmt.
Bei einer Abstimmung zugunsten der Vorlage oder dem Antrag, wird die Vorlage / der Antrag in einer der nächsten Gemeindevertreter-Sitzungen behandelt und abgestimmt.
Erst wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat, bekommt die Verwaltung den Auftrag die Vorlage oder den Antrag umzusetzen.
Der Bürgermeister und die Verwaltung sind verpflichtet die nötigen Arbeiten nachzuverfolgen und zu überwachen.
–> Interesse?
… aus Liebe zu Tangstedt! – CDU