
Rede aus dem Landtag Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2022
Kinder und Jugendliche sind besonders zu schützen. Ihr Wohl sollte immer im Mittelpunkt stehen.
Und weil sie besonders schützenswert sind, ist auf Bundesebene am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten.
Ebenfalls wurde im letzten Jahr das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht verabschiedet.
Der Bund hat mit der Gesetzesänderung u.a. die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes und die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und stationären Einrichtungen gesetzlich in den Fokus gestellt.
Diese Änderungen passen wir im schleswig-holsteinischen Gesetz nun an, damit wir auch hier den Kinder- und Jugendschutz weiter stärken können
– zur Verbesserung der Situation von vielen jungen Menschen.
Einfach gesagt: wir wollen einen noch besseren Kinder- und Jugendschutz in Schleswig-Holstein.
Wir alle sagen – Geschehnisse aus der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen. Der Fall Friesenhof in Dithmarschen ist ein bekanntes Beispiel dafür.
Gerade deswegen müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht nur gesetzlich gestärkt werden, sondern sie brauchen auch eine Stimme und die aktive Mitbestimmung.
Und das gilt selbstverständlich für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. weiterlesen...