Originalrede aus dem schleswig-holsteinischen Landtag

Ole Plambeck MdL
Die Grundsteuer ist mit landesweit rund 480 Mio. Euro jährliches Aufkommen eine sehr wichtige Einnahmeposition in den Haushalten unserer Kommunen. Sie trägt ganz maßgeblich dazu bei, die kommunale Daseinsvorsorge zu finanzieren. Wir sprechen hier von der Grundinfrastruktur in unseren Gemeinden und Städten, wie die Sanierung von Straßen oder Radwege oder die Bereitstellung von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen, Büchereien und vielen weiteren öffentlichen Leistungen, die das Leben vor Ort in seiner heutigen Form überhaupt erst ermöglichen.
Die Grundsteuer ist daher eine sehr wichtige und sogar einer der ältesten Steuern überhaupt. Schon in der Antike bekannt und von den Römern über die Alpen gebracht, wurde sie auf deutschem Boden zunächst unter dem Namen „Bede“ von einer Bittsteuer zu einer Steuer mit einer Anknüpfung an das Grundeigentum erhoben. Im Zeitalter der Agrarwirtschaft erlangte die Steuer mit Bezeichnungen wie Hufenschoß eine beherrschende Stellung im Steuersystem. Während bei den älteren Grundsteuerformen nur grobe Schätzungen des Bodenwerts nach dem Flächeninhalt, wie Hufe oder Morgen zugrunde gelegt wurden, kam mit der Ausbildung des Katasterwesens vom 18. Jahrhundert an die Bonitierung nach Kulturart und Bodenqualität hinzu. Darauf bauten dann die Grundsteuergesetze im Rahmen der einzelstaatlichen Steuersysteme des 19. Jahrhunderts auf. Angesichts der Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg wurde bei der Reichsfinanzreform 1920 den Ländern die Ausschöpfung dieser Steuer direkt zur Pflicht gemacht. Mit der Realsteuerreform von 1936 wurden die unterschiedlichen Regelungen durch ein einheitliches Grundsteuergesetz abgelöst, das die Erträge allgemein den Gemeinden zusprach.